AUFSICHTSRATS- UND BEIRATSFRAGEN

Unternehmen – auch Familienunternehmen – verfügen heute oft über ein Aufsichts- oder Beratungsgremium, das als Vermittler zwischen dem Management und den Gesellschaftern tätig wird und außenstehende Sachkunde beisteuert. Wir beraten Gesellschaften und Gesellschafter bei der Ausgestaltung von Aufsichts- und Beratungsgremien, die auch bei Konflikten zwischen Gesellschaftern eine wesentliche vermittelnde Funktion entfalten können, sowie bei deren personeller Besetzung.

BEGLEITUNG

Dabei stellen wir sicher, dass sowohl die Interessen der Eigentümer gewahrt als auch die (insbesondere aktienrechtlichen) Vorgaben eingehalten werden. Eine besondere Funktion kommt dabei dem Vorsitzenden dieses Gremiums zu, der als Ansprechpartner der Gesellschafter und des Managements fungiert. Wir übernehmen auch selbst Aufsichts- oder Beiratsfunktionen, insbesondere, wenn ein solches Gremium etabliert werden soll.