IMMOBILIENRECHT

Gerade mittelständische Unternehmen und Unternehmer haben häufig einen engen Bezug zur Immobilie, insbesondere betriebsnotwendigen Grundbesitz, Vorratsgrundstücke für künftige Erweiterungen sowie unternehmerische Immobilieninvestments. Auch bei Unternehmenskäufen spielen Immobilien eine Rolle – namentlich dann, wenn der Grundbesitz vom Verkäufer zurückbehalten und ein Mehrwert langfristig über einen mit dem Käufer oder der Zielgesellschaft abgeschlossenen Mietvertrag (ggf. mit Kaufoption) generiert werden soll.

BERATUNG

Wir beraten bei der Ausgestaltung und Verhandlung von Grundstückskäufen und gewerblichen Mietverträgen sowie deren Durchführung und Beendigung, darüber hinaus aber auch bei anderen grundstücksbezogenen Geschäften und Fragestellungen (z. B. Erbbaurechtsverträge). Auch hier gilt es, den wirtschaftlichen Mehrwert mit Hilfe der immobilienbezogenen Vertragsgestaltung zu heben oder im Rahmen von Auseinandersetzungen Ihre Position wirkungsvoll zu vertreten.